Beim Kaufvertrag unter Kaufleuten (B2B) hat der Käufer eventuelle Mängel an der Ware unverzüglich zu rügen. Anderenfalls verliert er seine Mängelansprüche (auch Gewährleistungsansprüche genannt). So ist es in § 377 HGB geregelt (siehe unten). Achtung: unverzüglich heißt in diesem Falle
Was kommt mit dem „Lieferkettengesetz“ auf die Unternehmen zu?
Aktuelle Lage: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ tritt am 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) und am 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Geheimnisschutz in Unternehmen
Durch das am 26.04.2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) waren Geschäftsgeheimnisse nicht länger „per se“ geschützt, sondern nur, wenn das Unternehmen auch angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse trifft und einhält. Dieser Artikel beschäftigt sich mit