Was kommt mit dem „Lieferkettengesetz“ auf die Unternehmen zu?

Aktuelle Lage: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Ver­meidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ tritt am 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) und am 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden