Durch das am 26.04.2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) waren Geschäftsgeheimnisse nicht länger „per se“ geschützt, sondern nur, wenn das Unternehmen auch angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse trifft und einhält. Dieser Artikel beschäftigt sich mit
The basics of GPL v2
GPL v2: „Foreword: … We protect your rights with two steps: (1) copyright the software, and (2) offer you this license which gives you legal permission to copy, distribute and/or modify the software.“ The GPL grants you the right to
Das Corona (Covid-19) Virus und die Rechtsfolgen bei den Leistungspflichten
Wenn aufgrund des Virus Veranstaltungen abgesagt werden, wenn Buchungen storniert oder wenn Verträge nicht mehr erfüllt werden, müssen Auftraggeber wie Auftragnehmer über die Rechtsfolgen nachdenken. Im Folgenden sind hierzu einige grundsätzliche Erwägungen festgehalten. Fallkonstellation: Ein Unternehmen hat für seine jährliche
Kleines Einmaleins der GPL v2-Compliance
GPL v2: „Vorwort: … Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder
Geschäftsgeheimnisse in Gefahr
In den nächsten Monaten wird es soweit sein. Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ – kurz „GeschGehG“ – wird inkrafttreten. Am 18. April 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie
Urheberrechtsschutz an Software
Nicht jede Software, nicht jedes Computerprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Vielmehr muss – allgemeinen Grundsätzen des Urheberrechts folgend – eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht sein. Das Gesetz stellt bei Computerprogrammen gem. § 69 a Abs. 3 Satz 1 UrhG auf die so
Abwerbeverbote in Unternehmensverträgen
Häufig werden bei Unternehmensverkäufen oder Umstrukturierungen, aber auch bei Lieferverträgen so genannte Abwerbeverbote vereinbart. Damit wollen die Vertragsparteien verhindern, dass wertvolle Mitarbeiter und Firmen-Know-how zum Vertragspartner abwandern. Solche Klauseln behindern naturgemäß auch die betroffenen Mitarbeiter selbst, da Ihnen je nach
Darlegungslast bei Softwaremängeln
Treten Mängel bei einer Software auf, stellt sich oft die Frage, wie genau der Besteller diese Mängel beschreiben muss. In einem nun entschiedenen Fall verpflichtete sich der IT-Dienstleister, eine von ihm angebotene Software beim Besteller zu installieren und einzurichten, insbesondere
Herausgabe von Daten vom Insolvenzverwalter
Was tun, wenn der eigene IT- oder Marketing-Dienstleister insolvent wird, aber keine aktuelle Kopie aller Marketingdaten, wie Kundenemailadressen usw. im Haus ist? So erging es einem Unternehmen, das einen Marketing-Dienstleister mit dem gesamten Kundenmarketing, mit Newslettern usw. beauftragt hatte. Dieses
Schadensersatz für Nutzungsausfall bei Lieferung mangelhafter Gegenstände
Hat der Lieferant eine mangelhafte Ware geliefert, wie bspw. eine Anlage, und kann der Besteller diese Anlage wegen des Mangels nicht nutzen, so kann ihm hieraus ein Schaden entstehen, etwa weil er seinen Betrieb bis zur Beseitigung des Mangels nicht