Aktuelle Lage: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ tritt am 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) und am 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Geheimnisschutz in Unternehmen
Durch das am 26.04.2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) waren Geschäftsgeheimnisse nicht länger „per se“ geschützt, sondern nur, wenn das Unternehmen auch angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse trifft und einhält. Dieser Artikel beschäftigt sich mit
Geschäftsgeheimnisse in Gefahr
In den nächsten Monaten wird es soweit sein. Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ – kurz „GeschGehG“ – wird inkrafttreten. Am 18. April 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie