Aktuelle Lage: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ tritt am 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) und am 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Was tun bei Datenschutzverletzungen?
Szenario Was muss uns beschäftigen? Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33 Abs. 1 bis 4 DSGVO) Dokumentationspflicht (Art. 33. Abs. 5 DSGVO) Beseitigungspflicht (immanent aus Art. 32 DSGVO) Bußgelder Haftung gegenüber den Betroffenen alles mit Augenmaß Definition Datenschutzverletzung Art. 4 DSGVO
Markenanmeldung
Im gewerblichen Rechtsschutz (IP) berate und vertrete ich Sie von der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten bis hin zu deren Durchsetzung, Verteidigung und Lizenzierung. Einer der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei im Markenrecht. Hier berate ich zur Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke