Rechtsanwalt Frank Naumann berät in Fragen des IT-Rechts, des Supply-Chain-Managements (insb. im Vertragsrecht), des Lizenzrechts sowie des Gewerblichen Rechtsschutzes. Seine Tätigkeit umfasst die Verhandlung und Durchsetzung von Verträgen in den genannten Bereichen ebenso wie die Beratung bei Schutz, Lizenzierung und Verwertung geistigen Eigentums. Herr Naumann hat Markenportfolios betreut und vertritt seine Mandanten in Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten. Ein weiteres Tätigkeitsfeld bildet die Beratung von Personengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Sicheres Englisch ist selbstverständlich.
Rechtsanwalt Naumann hat an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz studiert. Von 1998 bis Mitte 2010 war er in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Wiesbaden tätig, ab 2003 als Partner, bevor er im Juli 2010 die Kanzlei | Naumann gründete. Herr Naumann hat einen Abschluss als Master of Laws (LL.M.) im Wirtschaftsrecht und ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle in Wettbewerbssachen und Mitglied im Rechtsausschuss der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden.
In seiner Freizeit interessiert sich Herr Naumann für Software-Programmierung, Motorsport und Kunst.
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