In einer im Hinblick auf die Rechtsprechung zum AGB-Recht interessanten Entscheidung hat sich der BGH (Az. VII ZR58 / 14, vom 25.10.2015, im Volltext auf openjur.de) mit einer Klausel zu Mindestmengen auseinandergesetzt. Die Klausel verpflichtete die eine Vertragspartei dazu, an
BGH verschärft seine Rechtsprechung zum AGB-Recht im B2B-Bereich
Der Bundesgerichtshof hat in einer interessanten Entscheidung vom 20.01.2016 (Az.: VIII ZR 26/15) erneut das AGB-Recht im B2B-Bereich verschärft. Der Gerichtshof hat sich dabei mit einer Vertragsstrafe befasst, die ein pharmazeutisches Unternehmen seiner Kundin auferlegen wollte. Das Unternehmen argumentierte u.a.
BGH: Transportkostenvorschuss bei Mängelansprüchen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 – VIII ZR 278/16) kann ein Verbraucher vom Verkäufer einen Vorschuss für die voraussichtlichen Kosten verlangen, die notwendig werden, um den Kaufgegenstand zur Prüfung und ggf. Beseitigung von Mängeln
Schon wieder Lieferfristen
Das OLG Bremen (OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12) hat entschieden, dass der Hinweis „Voraussichtliche Lieferzeit: 1 -3 Werktage“ intransparent und damit wettbewerbswidrig sei. Mit der Angabe behalte sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Zeit für
Vorsicht bei ca. Angaben oder unklaren Lieferfristen in AGB
Nach Teilen der Rechtsprechung sind unklare Angaben zu Lieferfristen in AGB unwirksam und können von Wettbewerbern und anderen zugelassenen Klägern nach dem Unterlassungsklagengesetz abgemahnt werden. Bspw. sieht das LG Frankfurt in der Angabe „Versand normalerweise in 2 Werktagen“ eine –
Bei Verbraucher-Widerruf: Hinsendekosten sind vom Unternehmer zu tragen
Bei Widerruf des Verbrauchers sind nach BGH Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07 die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen. Zitat aus dem Urteil, das eigentlich alles sagt: „…Da dem Verbraucher mithin nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz
Wandlung kann in AGB nicht ausgeschlossen werden
BGH, Urteil vom 8. November 2001 – VII ZR 373/99 Tatbestand: Die Klägerin errichtete als Bauträgerin ein Wohn- und Geschäftshaus in W., das sie in Wohnungseigentum aufteilte. Sie verlangt von dem Beklagten aufgrund notariellen Vertrages vom 2. November 1994 die