Aktuelle Lage: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ tritt am 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) und am 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
BGH zu Mindestmengen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
In einer im Hinblick auf die Rechtsprechung zum AGB-Recht interessanten Entscheidung hat sich der BGH (Az. VII ZR58 / 14, vom 25.10.2015, im Volltext auf openjur.de) mit einer Klausel zu Mindestmengen auseinandergesetzt. Die Klausel verpflichtete die eine Vertragspartei dazu, an
BGH verschärft seine Rechtsprechung zum AGB-Recht im B2B-Bereich
Der Bundesgerichtshof hat in einer interessanten Entscheidung vom 20.01.2016 (Az.: VIII ZR 26/15) erneut das AGB-Recht im B2B-Bereich verschärft. Der Gerichtshof hat sich dabei mit einer Vertragsstrafe befasst, die ein pharmazeutisches Unternehmen seiner Kundin auferlegen wollte. Das Unternehmen argumentierte u.a.