Durch das am 26.04.2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) waren Geschäftsgeheimnisse nicht länger „per se“ geschützt, sondern nur, wenn das Unternehmen auch angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse trifft und einhält. Dieser Artikel beschäftigt sich mit