Rechtsanwalt Frank Naumann berät Unternehmen und Unternehmer im Vertragsrecht, Supply-Chain-Management, IT-Recht, Lizenzrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung von Personengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie deren Gesellschaftern oder Geschäftsführern im Handels- und Gesellschaftsrecht. Herr Naumann betreut und vertritt seine Mandanten in Vertrags-, Wettbewerbs- und Gesellschafterstreitigkeiten.