Bei Widerruf des Verbrauchers sind nach BGH Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07 die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen. Zitat aus dem Urteil, das eigentlich alles sagt: „…Da dem Verbraucher mithin nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz
Bei Widerruf des Verbrauchers sind nach BGH Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07 die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen. Zitat aus dem Urteil, das eigentlich alles sagt: „…Da dem Verbraucher mithin nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz