Zum Inhalt springen

Kanzlei | Naumann

Menü

  • Anwalt
  • Kontakt
  • Beratung

Vertragsrecht

Du bist hier: Startseite » Vertragsrecht

Rügeobliegenheit B2B-Kaufvertrag

Beim Kaufvertrag unter Kaufleuten (B2B) hat der Käufer eventuelle Mängel an der Ware unverzüglich zu rügen. Anderenfalls verliert er seine Mängelansprüche (auch Gewährleistungsansprüche genannt). So ist es in § 377 HGB geregelt (siehe unten). Achtung: unverzüglich heißt in diesem Falle

admin_fnaumann 7. März 20257. März 2025 Vertragsrecht Weiterlesen
Copyright © 2025 Kanzlei | Naumann. Alle Rechte vorbehalten. Theme Spacious von ThemeGrill. Präsentiert von: WordPress.
  • Impressum
  • Datenschutz