BGH, Urteil vom 10. Februar 2026 – II ZR 71/24 – OLG München Ein Gesellschafter einer GmbH (Kläger) hatte seine Beteiligung im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms erworben und war zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt verlangte er