Das Landgericht Berlin (Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.04.2013 — 15 O 92/12) hat acht Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die Apple in einer „Datenschutzrichtlinie“ verwendet hat. Dem Urteil zufolge benachteiligen diese Regelungen Verbraucher unangemessen, da sie wesentliche Grundgedanken des deutschen