zwischen ….. – nachfolgend „Auftraggeber“ – und ….. – nachfolgend „Auftragnehmer“ – Bitte beachten Sie den Verwendungshinweis am Ende dieses Beitrags. § 1 Definitionen: Unter „DSGVO“ verstehen die Parteien die Verordnung (EU) 2016/679 – auch als Datenschutz-Grundverordnung bekannt. Für diesen