Wenn es nach dem Oberlandesgericht Hamburg geht, dann sind Anglizismen in Deutschland scheinbar nicht weit verbreitet. Das Gericht ist der Auffassung, dass die so genannten betroffenen Verkehrskreise, also die Verbraucher, zu denen sich auch der entscheidende Senat zählt, die Bezeichnung
Wenn Eierbecher fremd gehen …
Auf Antrag von Apple Inc. hat das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2010, Az.: 5 W 84/10) einem Anbieter von Eierbechern die Verwendung des Begriffs „eiPott“ für eben diese Eierbecher untersagt, weil der Begriff klanglich identisch mit