Hintergrund des Falles (Kurzfassung des Sachverhalts) Die Klägerin, eine GmbH, war in einen komplexen Rechtsstreit verwickelt, der eine umfassende Finanzierung durch einen Prozessfinanzierungsvertrag erforderte. Ein Dritter, die Beklagte, stellte diese Finanzierung bereit und erhielt im Gegenzug einen Anspruch auf eine
Bundesgerichtshof (BGH) zur Wirksamkeit einer Hinauskündigungsklausel in einer GmbH
BGH, Urteil vom 10. Februar 2026 – II ZR 71/24 – OLG München Ein Gesellschafter einer GmbH (Kläger) hatte seine Beteiligung im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms erworben und war zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt verlangte er
Urteil des BGH zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 (AZ: II ZR 71/23) entschieden, dass Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte Kompetenzverteilung verstoßen, nicht automatisch nichtig sind. Stattdessen gelten sie als anfechtbar, sofern sie