Szenario Was muss uns beschäftigen? Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33 Abs. 1 bis 4 DSGVO) Dokumentationspflicht (Art. 33. Abs. 5 DSGVO) Beseitigungspflicht (immanent aus Art. 32 DSGVO) Bußgelder Haftung gegenüber den Betroffenen alles mit Augenmaß Definition Datenschutzverletzung Art. 4 DSGVO
EuGH-Urteil über voreingestellte Cookies
Am 01.10.2019 hat der EuGH (Urteil in der Rechtssache C-673/17) entschieden, „dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner
Anfertigen und Verbreiten von Personenbildnissen – Zulässigkeit nach (altbewährtem) KUG oder doch nach (neuer) DSGVO?
1. Einführung Immer wieder stellt sich in Theorie und Praxis die Frage nach der Zulässigkeit von Herstellung und Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen abgelichtet sind. Da es sich bei solchen Fotos um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)