GPL v2: „Vorwort: … Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder
Mustervertrag Auftragsverarbeitung
zwischen ….. – nachfolgend „Auftraggeber“ – und ….. – nachfolgend „Auftragnehmer“ – Bitte beachten Sie den Verwendungshinweis am Ende dieses Beitrags. § 1 Definitionen: Unter „DSGVO“ verstehen die Parteien die Verordnung (EU) 2016/679 – auch als Datenschutz-Grundverordnung bekannt. Für diesen
Geschäftsgeheimnisse in Gefahr
In den nächsten Monaten wird es soweit sein. Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ – kurz „GeschGehG“ – wird inkrafttreten. Am 18. April 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie