Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei sein, das hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 19.08.2010 – 8 AZR 530/09) erneut festgestellt. Es hat einen Arbeitgeber verurteilt, einem 49-Jährigen Schadensersatz in Höhe eines Monatsgehalts zu zahlen, weil der Arbeitgeber nicht nachweisen konnte, den 49-Jährigen diskriminierungsfrei abgelehnt zu haben. Der Arbeitgeber hatte in einer Stellenanzeige nach „engagierten jungen“ Mitarbietern gesucht und schließlich eine 33-Jährige eingestellt. Glück im Unglück für den Arbeitgeber: die auf ein Jahresgehalt gerichtete Klage wurde im übrigen abgewiesen.

Risiko Stellenanzeige